Meldepflicht 🐝 🌸 🐝

Beitrag von Sonja Gaugusch

Meldepflicht 🐝 🌸 🐝

Da die Haltung von Bienen meldepflichtig ist, muss die aktuelle Anzahl der Bienenvölker im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) zweimal pro Jahr gemeldet werden. Diese Eintragung erfolgt zu den Stichtagen 30. April (Auswintern) und 31. Oktober (Einwintern). Auch Veränderungen der Bienenstandorte müssen innerhalb einer kurzen Frist erfasst werden. Da all unsere Bienen den Winter gut überstanden haben, konnte ich die Anzahl der eingewinterten Bienenvölker übernehmen.

Im Mai steht die Schwarmzeit bevor, eine der arbeitsreichsten Zeiten für Imker:innen. Es ist wichtig, die Bienenvölker regelmäßig zu kontrollieren, um Schwarmstimmung frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um das Schwärmen zu verhindern. Dies kann durch das Erweitern der Beuten oder das Bilden von Ablegern geschehen. Zudem beginnt die Haupttrachtzeit, in der die Bienen fleißig Nektar sammeln, was zu einer erhöhten Honigproduktion führt.

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